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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkleistungen der D-Facto VFX GmbH

 

1. Vertragsgegenstand

Die D-Facto VFX GmbH (im Folgenden "Firma" genannt) verpflichtet sich, die vereinbarten Werkleistungen, insbesondere visuelle Effekte und VFX-Bearbeitungen, gemäß der jeweiligen Projektbeschreibung und den vereinbarten Zeitplänen zu erbringen.

 

2. Abnahme

Die Firma liefert die Werkleistungen in vereinbarten Teilleistungen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung die Abnahme schriftlich verweigert.

Bei Ablehnung der Abnahme wird die Firma die erforderlichen Nachbesserungen in angemessener Frist erbringen. Zwei Korrekturschleifen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten. Weitere Nachbesserungen werden gesondert vergütet.

 

3. Änderung der Werkleistungen

3.1 Der Auftraggeber kann Änderungen der Werkleistungen verlangen. Die Firma wird die Auswirkungen auf den Zeitplan und die Kosten mitteilen.

3.2 Änderungsaufträge werden Bestandteil des Vertrags nach Zustimmung des Auftraggebers zur Änderungsabschätzung. Änderungen werden dokumentiert und die Vergütung entsprechend angepasst.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber liefert das für die Leistungserbringung notwendige Filmmaterial in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen.

4.2 Verspätete Materiallieferungen führen zu einer entsprechenden Verzögerung der Leistungserbringung durch die Firma.

 

5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

5.1 Die vereinbarte Vergütung deckt sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen ab.

5.2 Die Vergütung ist wie folgt zahlbar:

- 40 % bei Auftragserteilung

- 30 % bei Beginn der Arbeiten

- 30 % bei Fertigstellung des Werkes

5.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, falls die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.

 

6. Rechte

6.1 Die Firma räumt dem Auftraggeber alle notwendigen Verwertungs- und Nutzungsrechte an den Werkleistungen ein.

6.2 Die Vertragsparteien stimmen überein, dass die Firma nach deutschem Recht keine urheberrechtlich geschützten Werke bzw. Leistungen erbringt.

6.3 Sollten im Rahmen der Arbeiten Rechte entstehen, gehen diese mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.

 

7. Geheimhaltung

Die Firma verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu nutzen.

 

8. Vertragsverletzung und -beendigung

8.1 Bei Vertragsverletzungen ist die betroffene Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen abzumahnen. Nach fruchtloser Abmahnung gelten die gesetzlichen Rechtsbehelfe.

8.2 Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

9. Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der nationalen Datenschutzgesetze. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

 

10. Löschung von Projektfiles

Das gesamte Material wird von der Firma einen Monat nach Auslieferung der Sendefiles komplett gelöscht. Sollten Sie eine Archivierung Ihrer Projektfiles darüber hinaus wünschen, kontaktieren Sie bitte vor der finalen Abnahme Ihren zuständigen VFX Producer.

 

11. Kalkulation und Angebotsbedingungen

11.1 Die vorliegende Kalkulation beruht auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Produktionen und dient als Basis für dieses Projekt.

11.2 Die Modalitäten und Bedingungen dieses Angebotes können von der Firma nur gewährleistet werden, wenn die dafür notwendigen Termine und Vereinbarungen von allen Beteiligten eingehalten werden.

11.3 Notwendiges Bildmaterial, Audiomaterial, Grafiken etc. werden vom Auftraggeber in einer von der Firma vorgegebenen Form zur Verfügung gestellt und/oder gesondert berechnet.

11.4 Vorbehaltlich Irrtümern und Änderungen.

11.5 Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen.

11.6 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

11.7 Angebotsgültigkeit: 2 Wochen ab Angebotsdatum.

11.8 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma sind Bestandteil des Angebotes.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.